Gesundheit geht vor

Gesundheit

IV wird von den Sparmassnahmen verschont

IV

Der Schweizer Nationalrat hat das stufenlose Rentensystem befürwortet und stimmte auch im gleichen Zug der 6. IV Revision zu, denn Arbeiten soll sich auch für Menschen lohnen, welche einen IV Bezug erhalten.

Neuerungen der Invaliditätsversicherung bringen Vorteile

Die Rente der neuen Invalidenrente soll nun endlich dem Grad der Invalidität entsprechen. Der Nationalrat hat dem zugestimmt; der Ständerat hatte diese Änderung bereits im Vorfeld unterzeichnet. Das jetzige System, nach welchem die Renten in Viertel-, Halb-, Dreiviertel- wie Vollrenten unterteilt werden, gehören der Vergangenheit hat. Das Problem an dem System war, dass beispielsweise IV Rentner deutlich schlechter abschnitten bei einer Teilzeitstelle, sodass die Motivation für die Arbeit nicht gegeben war. Mit dem neuen Modell sollen IV Bezüger wieder motiviert werden. Derzeit besteht ab einer Invalidität von 40 Prozent ein Rentenanspruch der IV Rente. Bei einem Prozentsatz von 40 Prozent erhält der Invalide eine 25prozentige Rente; zwischen 40 und 49 Prozent Invalidität steigt die Rente um 2,5 Prozent. Wer über 50 Prozent Invalide ist, der erhält die Rente genau nach seinem IV Grad.

Die volle Rente gibt es ab 70 Prozent

Auch wenn die Gerüchteküche brodelte und man der Ansicht war, dass eine volle IV Rente erst mit 80 Prozent ausbezahlt werden würde, so hat der Nationalrat beschlossen, die volle Rente weiter ab 70 Prozent Invalidität auszubezahlen. Heiss umkämpft war auch der Antrag rund um die Kürzung der Kinderrente von IV Bezüger. Doch auch hier wurde der Antrag abgelehnt; eine Schuldenbremse gibt es dadurch nicht, das finanzielle Wohl von IV Bezügern ist jedoch gesichert. Die IV Versicherung bleibe zwar weiterhin mit Schulden belastet, jedoch habe der Schweizer Nationalrat keine Lösung gefunden, die Versicherung zu entlasten ohne dabei die Invaliden zu schädigen.

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